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   BFH, 13.10.1994 - VII R 21/94   

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https://dejure.org/1994,2392
BFH, 13.10.1994 - VII R 21/94 (https://dejure.org/1994,2392)
BFH, Entscheidung vom 13.10.1994 - VII R 21/94 (https://dejure.org/1994,2392)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 1994 - VII R 21/94 (https://dejure.org/1994,2392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 176, 160
  • BB 1995, 348
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.10.1977 - VII R 5/74

    Importeur - Nachforderung von Zöllen - Grundsatz von Treu und Glauben - Vertrauen

    Auszug aus BFH, 13.10.1994 - VII R 21/94
    Wie das FG im übrigen zutreffend ausgeführt hat, liegt insoweit auch kein nachhaltiges, schützenswertes Vertrauen begründendes Verhalten des HZA vor (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Oktober 1977 VII R 5/74, BFHE 124, 105 bis 109, BStBl II 1978, 274 ; vom 28. April 1992 I R 87/92, BFH/NV 1993, 573).
  • EuGH, 01.10.1974 - 14/74

    Norddeutsche Vieh- und Fleischkontor GmbH / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus BFH, 13.10.1994 - VII R 21/94
    Zutreffend ist auch, daß das FG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (Urteil vom 1. Oktober 1974 Rs. 14/74, EuGHE 1974, 899) die Voraussetzungen für die Gewährung einer Ausfuhrerstattung im Hinblick auf die aus der ehemaligen DDR stammenden und in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) geschlachteten Hühner verneint hat.
  • BFH, 28.04.1992 - I R 87/92

    Grundsatz von Treu und Glauben im Steuerrecht bei Ersetzung eines vorherigen

    Auszug aus BFH, 13.10.1994 - VII R 21/94
    Wie das FG im übrigen zutreffend ausgeführt hat, liegt insoweit auch kein nachhaltiges, schützenswertes Vertrauen begründendes Verhalten des HZA vor (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Oktober 1977 VII R 5/74, BFHE 124, 105 bis 109, BStBl II 1978, 274 ; vom 28. April 1992 I R 87/92, BFH/NV 1993, 573).
  • FG Hamburg, 06.12.2004 - IV 200/04

    Ausfuhrerstattung: Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

    Der beschließende Senat übersieht in diesem Kontext nicht, dass der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 13.10.1994 ( VII R 21/94, juris) entschieden hat, dass der gemäß Art. 10 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 3665/87 bzw. Art. 11 Abs. 1 VO Nr. 800/1999 als Voraussetzung für die Gewährung der Ausfuhrerstattung vorgeschriebene Nachweis, dass das ausgeführte Fleisch seinen Ursprung in der Gemeinschaft hat, jeweils für die Ware zu erbringen ist, für die die Zahlung der Ausfuhrerstattung beantragt wird.

    Dieser Einwand wird sich jedenfalls nicht allein unter Hinweis darauf entkräften und ausräumen lassen, dass nicht die in einem bestimmten Zeitraum ausgeführte Gesamtmenge, sondern jede einzelne Ausfuhrsendung jeweils für sich Gegenstand des Ausfuhrerstattungsverfahrens war (vgl. insoweit aber BFH, Urteil vom 13.10.1994 - VII R 21/94 -, juris).

  • FG Hamburg, 06.12.2004 - IV 179/04

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung bei teilweise nicht begünstigter Ware

    Der beschließende Senat übersieht in diesem Kontext nicht, dass der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 13.10.1994 ( VII R 21/94, juris) entschieden hat, dass der gemäß Art. 10 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 3665/87 bzw. Art. 11 Abs. 1 VO Nr. 800/1999 als Voraussetzung für die Gewährung der Ausfuhrerstattung vorgeschriebene Nachweis, dass das ausgeführte Fleisch seinen Ursprung in der Gemeinschaft hat, jeweils für die Ware zu erbringen ist, für die die Zahlung der Ausfuhrerstattung beantragt wird.

    Dieser Einwand wird sich jedenfalls nicht allein unter Hinweis darauf entkräften und ausräumen lassen, dass nicht die in einem bestimmten Zeitraum ausgeführte Gesamtmenge, sondern jede einzelne Ausfuhrsendung jeweils für sich Gegenstand des Ausfuhrerstattungsverfahrens war (vgl. insoweit aber BFH, Urteil vom 13.10.1994 - VII R 21/94 -, juris).

  • FG Hamburg, 19.01.2005 - IV 70/03

    Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand

    Diesem Verständnis des Senats steht die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 13.10.1994 ( VII R 21/94 , juris) nicht entgegen.

    Der vom Bundesfinanzhof geforderte warenbezogene Nachweis des Gemeinschaftsursprungs der ausgeführten Erzeugnisse (vgl. BFH, Urteil vom 13.10.1994 - VII R 21/94 -, juris) wird zur Überzeugung des Senats vorliegend dadurch erbracht, dass das Gesundheitszertifikat in Übereinstimmung mit der Ausfuhranmeldung (vgl. Bl. 4 der Sachakte) nicht nur das konkrete Nettogewicht der Ausfuhrsendung, sondern mit der Angabe der amtlichen Kennzeichen auch das konkrete Transportmittel benennt.

  • FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 102/03

    Ausfuhrerstattung: Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand,

    Diesem Verständnis des Senats steht die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 13.10.1994 ( VII R 21/94, juris) nicht entgegen.

    Der vom Bundesfinanzhof geforderte warenbezogene Nachweis des Gemeinschaftsursprungs der ausgeführten Erzeugnisse (vgl. BFH, Urteil vom 13.10.1994 - VII R 21/94 -, juris) wird zur Überzeugung des Senats vorliegend dadurch erbracht, dass das Gesundheitszertifikat in Übereinstimmung mit der Ausfuhranmeldung (vgl. Bl. 4 der Sachakte) nicht nur das konkrete Nettogewicht der Ausfuhrsendung, sondern mit der Angabe der amtlichen Kennzeichen auch das konkrete Transportmittel benennt.

  • FG Hamburg, 24.08.2000 - IV 124/00

    Ausfuhrerstattung: Ursprungsnachweis bei der Rindfleischausfuhr

    Die Schlachtung und Zerlegung der Tiere stellt keine neue bedeutende Herstellungsstufe mit der Folge dar, dass für den Ursprung der Rinderteile auf den Ort der Schlachtung oder Zerlegung abzustellen wäre (vgl. Urteil des Senats vom 15.11.1993 IV 56/91, bestätigt durch BFH-Urteil v. 13.10.1994 VII R 21/94, BFHE 176, 160).

    Dabei ist der Nachweis jeweils warenbezogen, nicht nur mengenmäßig zu erbringen (BFH-Urteil v. 13.10.1994 a.a.O.).

  • FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 51/03

    Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand, Nachweis des

    Diesem Verständnis des Senats steht die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 13.10.1994 ( VII R 21/94 , juris) nicht entgegen.

    Der vom Bundesfinanzhof geforderte warenbezogene Nachweis des Gemeinschaftsursprungs der ausgeführten Erzeugnisse (vgl. BFH, Urteil vom 13.10.1994 - VII R 21/94 -, juris) wird zur Überzeugung des Senats vorliegend dadurch erbracht, dass das Gesundheitszertifikat in Übereinstimmung mit der Ausfuhranmeldung (vgl. Bl. 4 der Sachakte) nicht nur das konkrete Nettogewicht der Ausfuhrsendung, sondern mit der Angabe der amtlichen Kennzeichen auch das konkrete Transportmittel benennt.

  • BFH, 15.03.2001 - VII B 256/00

    Vorfinanzierung - Verzollungsbescheinigung - Verzollungsnachweis - Einfuhr von

    Die von der Klägerin geltend gemachte Abweichung der Vorentscheidung von dem Senatsurteil vom 13. Oktober 1994 VII R 21/94 (BFHE 176, 160) ist nicht ausreichend bezeichnet (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F.), weil die Klägerin keine Rechtssätze aus beiden Entscheidungen so gegenübergestellt hat, dass ihre Abweichung voneinander deutlich wird.
  • FG Hamburg, 16.12.2008 - 4 K 96/06

    Ausfuhrerstattung: Sanktionsbescheid wegen fehlenden Ursprungsnachweises und

    Aus dem Wortlaut des Art. 10 Abs. 1 der VO (EWG) Nr. 3665/87 folgt, dass sich die Nachweispflicht auf die einzelne ausgeführte Ware bezieht, der Ursprungsnachweis mithin warenbezogen ist (vgl. BFH, Urteil vom 13.10.1994, VII R 21/94, BGHE 176, S. 160; FG Hamburg, Urteil vom 20.12.2004, IV 64/03, Juris).
  • FG Hamburg, 08.05.2000 - IV 830/97

    Rückforderung vorfinanzierter Ausfuhrerstattung

    Dieser Nachweis ist warenbezogen, nicht aber rechnerisch zu führen (vgl. BFH, Urt. v. 13.10.1994 VII R 21/94, BFHE 176 S. 160, 162 f.).
  • FG Hamburg, 20.12.2004 - IV 64/03

    Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand, Nachweis des

    Diesem Verständnis des Senats steht die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 13.10.1994 ( VII R 21/94, juris) nicht entgegen.
  • FG Hamburg, 12.04.2002 - IV 246/99

    Voraussetzung für die Anwendung des Art. 234 Abs. 2 ZK-DVO

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